Krankenhaussterben in Bayern – Mehrbelastung durch Einwanderung
Durch die Aufnahme von mehr als 3 Millionen Fremder seit 2015 in unserem Land sind die Kapazitäten in den Krankhäusern voll ausgelastet. Die Krankenhäuser Erding und Dorfen sind durch die angedachte Krankenhausreform vor der Schließung. Der Personalnotstand betrifft uns alle und geht zu Lasten der Bayern.
Ausländische Ärzte und Pfleger sind häufig ein Teil des Problems und …
Durch mangelnde Sprachkenntnisse und unterschiedliche kulturelle und religiöse Ansichten können z.B. Ärzte aus Syrien nicht adäquat eingesetzt werden. „Kompetenztechnische stehen sie hinten an“…haben nicht das gleiche Ausbildungsniveau wie deutsche Ärzte. Ebenso ist das fachliche und disziplinarische Führen von Frauen nicht erwünscht. Oberärztinnen werden nicht respektiert.
„Bayerns Krankenhauslandschaft ist gefährdet. Fehlender Inflationsausgleich der Betriebskosten, Fachkräftemangel und eine Verunsicherung durch die Bundespolitik treiben unsere Kliniken im ganzen Freistaat in eine dramatische Situation und gefährdet die Versorgung,“ so Landrätin Tamara Bischof, 1. Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) auf der heutigen Pressekonferenz im internationalen Presseclub in München.
Während 2021 etwa jedes zweite Krankenhaus in Bayern rote Zahlen schrieb und die Höhe der Defizite durch pandemiebedingte Ausgleichszahlungen einigermaßen in Grenzen gehalten werden konnte, mussten im letzten Jahr 71 % der Kliniken mit negativen Betriebsergebnissen abschließen. Die Befürchtungen aus dem letztjährigen Krankenhaustrend haben sich für 2022 noch verschlimmert. Und für 2023 rechnen sogar 89 % der Krankenhäuser mit zum Teil immensen Verlusten in Millionenhöhe.
Das AsylbLG regelt Art und Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für weitere durch das Ausländerrecht definierte Personenkreise, etwa für Geduldete oder Bürgerkriegsflüchtlinge. In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus. Zu den Sozialleistungen des AsylbLG zählen auch Leistungen der gesundheitlichen Versorgung.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Leistungsfall Ansprüche nach dem AsylbLG.
Der Anspruch nach § 4 AsylbLG umfasst:
ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Gewährung sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen
Gewährung von ärztlicher und pflegerischer Hilfe und Betreuung, von Hebammenhilfe sowie von Arznei-, Verbandmitteln für Schwangere und Wöchnerinnen
Verabreichung amtlich empfohlener Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen