*Hinweis: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Spenden an eine politische Partei nach § 34g EStG im besonderem Maße steuerlich begünstigt. Bis zu einer Obergrenze von 1650 € für Alleinstehende (3300 € für Ehepaare) werden Ihre Spenden steuerlich zu 50% direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.